Führerscheinklasse: C1, C1E, C, CE
Hier bekommt ihr alle wichtigen Informationen zu den „LKW“-Klassen.
Solltet ihr dazu weitere oder detailliertere Fragen haben, könnt ihr diese immer gerne während unseres Theorieunterrichts stellen oder unser Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen.
Klasse C1
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz:
▪︎ Führerscheinklasse B erforderlich - Befristung:
▪︎ bis zur Vollendung von 50. Jahren
▪︎ nach Vollendung von 45. Jahren: für 5 Jahre
▪︎ Verlängerung um 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Gesundheitszustand und Sehvermögen - Führung eines KFZ mit einem zugelassenem
Gesamtgewicht von über 3500kg bis max. 7500kg. - Max. 8 Personen + Fahrer
- Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht
von max. 750kg erlaubt.
- Theorieunterricht:
▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung
▪︎ Bei Vorbesitz D1 oder D:
2x Doppelstunden Zusatzausbildung - Praxisstunden:
▪︎ Grundausbildung
▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 4
▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 2
▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 0 bis 2 - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Augenärztliches Gutachten
▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
Klasse C1E
- Theorieunterricht:
▪︎ keine Theorieausbildung notwendig - Praxisstunden:
▪︎ Grundausbildung
▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 4
▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 2
▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
Gesamtstunden zwischen 0 bis 3 - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Augenärztliches Gutachten
▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz:
▪︎ Führerscheinklasse C1 erforderlich - Befristung:
▪︎ bis zur Vollendung von 50. Jahren
▪︎ nach Vollendung von 45. Jahren: für 5 Jahre
▪︎ Verlängerung um 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Gesundheitszustand und Sehvermögen - Kraftfahrzeuge der Klasse C1
mit Anhänger oder Sattelanhänger
▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
gewicht von über 750kg.
▪︎ Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeug-
kombination von max. 12000kg erlaubt. - Kraftfahrzeuge der Klasse B
mit Anhänger oder Sattelanhänger
▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
gewicht von über 3500kg.
▪︎ Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeug-
kombination von max. 12000kg erlaubt.
Klasse C
- Mindestalter:
▪︎ 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach
einer „spezifischen Berufsausbildung“.
▪︎ 21 Jahre beim Direkterwerb - Vorbesitz:
▪︎ Führerscheinklasse B erforderlich - Einschluss:
▪︎ Führerscheinklasse C1 - Führung eines KFZ mit einem zugelassenem
Gesamtgewicht von über 3500kg. - Max. 8 Personen + Fahrer
- Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht
von max. 750kg erlaubt.
- Theorieunterricht:
▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
▪︎ 10x Doppelstunden Zusatzausbildung
▪︎ Bei Vorbesitz C1 oder D1:
4x Doppelstunden Zusatzausbildung
▪︎ bei Vorbesitz D:
2x Doppelstunden Zusatzausbildung - Praxisstunden:
▪︎ Grundausbildung
▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 3 bis 8
▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 3
▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 3 - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Augenärztliches Gutachten
▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
Klasse CE
- Theorieunterricht:
▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung
▪︎ Bei Vorbesitz D1 oder D:
2x Doppelstunden Zusatzausbildung - Praxisstunden:
▪︎ Grundausbildung
▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 3 bis 8
▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 1 bis 3
▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
Gesamtstunden zwischen 0 bis 3 - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Augenärztliches Gutachten
▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
- Mindestalter:
▪︎ 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach
einer „spezifischen Berufsausbildung“.
▪︎ 21 Jahre beim Direkterwerb - Vorbesitz:
▪︎ Führerscheinklasse C erforderlich - Einschluss:
▪︎ Führerscheinklasse BE, C1E, T sowie
D1E bei Vorbesitz D1 und
DE bei Vorbesitz D. - Kraftfahrzeuge der Klasse C
mit Anhänger oder Sattelanhänger
▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
gewicht von über 750kg.